Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG)

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Kontakt

Nikolas Eisentraut
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Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH
Häufige Fragen
Worum geht es in diesem Projekt?
Im Projekt OZUG wird das juristische Wissen zum Grundgesetz für jede*n frei zugänglich gemacht. Das Grundgesetz ist der wichtigste Gesetzestext der Bundesrepublik Deutschland. Im Projekt entsteht ein neuer Grundgesetzkommentar, der erstmals im Open Access veröffentlicht wird. Ein Kommentar erklärt, wie die Gerichte und die Rechtswissenschaft die einzelnen Artikel des Grundgesetzes verstehen. Open Access bedeutet, dass die Kommentierungen kostenlos gelesen und sogar nachgenutzt werden dürfen. Da es bisher noch keinen Kommentar zum Grundgesetz gibt, der allen Bürger*innen Open Access zur Verfügung steht, fördert das BMBF das Projekt. Das Grundgesetz wird dafür von Fachleuten Artikel für Artikel erläutert. Wir laden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ein, die Kommentierungen zu begutachten und Ihre bürgerschaftlichen Erwartungen und Ihren Sachverstand in den professionellen Forschungsprozess einzubringen.
Wie können Bürger*innen mitforschen?
Der Forschungsprozess umfasst drei Phasen: Zunächst verfassen Fachautor*innen die Kommentierungen nach rechtswissenschaftlichen Methoden. In der zweiten Phase können Sie als Bürger*in aktiv an der Qualitätssicherung teilnehmen. Sie erhalten ein Manuskript per E-Mail und können es auf Verständlichkeit prüfen, Fragen stellen und Anmerkungen machen. Die Fachautor*innen erhalten so eine Rückmeldung, ob ihre Texte auch für die Allgemeinheit verständlich formuliert sind. Zudem laden wir Sie ein, die Positionen der Fachautor*innen kritisch zu prüfen, eigene Argumente einzubringen und auf Unklarheiten hinweisen. Zur Unterstützung Ihrer wertvollen Arbeit bieten wir eine Einführung in die rechtswissenschaftliche Methodik an. Ihre Begutachtung fließt in der dritten Phase in die Überarbeitung der Kommentierungen ein, die anschließend im Open Access erscheinen. Bitte reichen Sie Ihre Anmerkungen bis Ende September 2025 ein.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Teilnehmenden übermitteln ihre Begutachtung per E-Mail an die Projektleitung. Dieses wird dann in der letzten Bearbeitungsphase von den Fachautorinnen und -autoren gesichtet und in die finale Version der Kommentierungen integriert. So wird das Review der Teilnehmenden direkt in den wissenschaftlichen Prozess aufgenommen. Die Teilnehmenden erhalten zudem ein persönliches Feedback zu Ihrem Review. Der gesamte Forschungsprozess kann auf der Webplattform www.oa-kommentar.de und über Social Media verfolgt werden. Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger regelmäßige Updates zum Stand des Projekts und können die Fortschritte des Gesamtprojekts verfolgen.
Wozu trägt die Forschung bei?
Die Teilnehmenden tragen im Projekt zum Forschungsbereich des Verfassungsrechts, einem Teilbereich der Rechtswissenschaft, bei. Das Projekt geht mit dem Bürger*innen-Review erstmals einen Schritt in Richtung einer "Offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" (Peter Häberle), indem es bürgerschaftliche Wahrnehmungen in den verfassungsrechtlichen Forschungsprozess integriert.
Was sind die (Zwischen-)Ergebnisse des Projekts?
Die Webplattform des Projekts, inklusive weiterführender Informationen etwa zu beteiligten Fachautorinnen und -autoren und den von ihnen kommentierten Grundgesetznormen, ist unter www.oa-kommentar.de abrufbar.